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Stepic CEE Charity auf Liste begünstigter Spendenempfänger

Die „H. Stepic CEE Charity - Verein zur Unterstützung karitativer Projekte in Zentral- und Osteuropa“ wurde am 10. Dezember 2010 unter der Registrierungsnummer SO 1630 in die Liste begünstigter Spendenempfänger für Zuwendungen iSd § 4a Z 3 EStG 1988 des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgenommen. Sämtliche Einrichtungen, die Inhaber von Spendenbegünstigungsbescheiden sind, werden auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht. Sie finden uns hier aufgelistet.

 

Alle getätigten Spenden an die Stepic CEE Charity können seither steuerlich als Betriebsausgabe (bis zu 10% des Gewinns des vorangegangenen Wirtschaftsjahres) bzw. Sonderausgabe (bis zu 10% der Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres) geltend gemacht werden. 

 

Zusätzlich zur grundsätzlichen Spendenabsetzbarkeit und um noch mehr Spender zu motivieren, Menschen in Not zu helfen, wird der Prozess seit Anfang des Jahres deutlich vereinfacht. Für Zuwendungen, die ab dem Jahr 2017 geleistet werden, übermitteln alle in der Liste genannten Einrichtungen den Jahresbetrag der Zuwendung unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen an das Finanzamt, sodass sie den Betrag nicht mehr in die Steuererklärung aufnehmen müssen. Dazu ist erforderlich, dass sie der Empfängerorganisation Ihren Vor- und Zunamen und ihr Geburtsdatum bekannt geben. Mehr dazu hier.

 

Informationen des BMF zur Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke sowie für Entwicklungs- und Katastrophenhilfe finden Sie hier.